Zur Werbung von Ärzten auf Gutscheinplattformen wie Groupon, DailyDeal und Co. - ECC-Rechtsupdate von Dr. Selina Karvani
Das Konzept klingt verlockend. Die Gutscheinplattform sammelt für ihre Kooperationspartner die Kunden, welche im Rahmen sogenannter "Deals" diverse Leistungen vom Restaurantbesuch über die Massage, die Zahnkorrektur bis hin zur Brust-OP zu stark rabattierten Preisen in Anspruch nehmen. Das klingt nach einer Win-Win-Situation. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass für bestimmte Berufsgruppen die Werbung auf solchen Gutscheinportalen überhaupt nicht erlaubt ist.
Für Ärzte und Zahnärzte kann - da sind sich die Ärztekammer Nordrhein, die Zahnärztekammer Nordrhein ebenso wie die Bundezahnärztekammer und die Wettbewerbszentrale einig - eine solche Werbung berufsrechts- und damit wettbewerbswidrig sein. Denn dem Konzept immanent ist zum einen die Gewährung eines Rabattes, zum anderen aber auch die Angabe eines Festpreises in der Werbung, an den der Arzt bzw. Zahnarzt nachträglich gebunden ist.
Die Werbung mit Rabatten führt zu einer unsachlichen und berufswidrigen Beeinflussung des Patienten durch den Zahnarzt. Patienten werden verleitet, allein im Hinblick auf den gewährten Preisnachlass ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dies widerspricht dem ärztlichen Berufsbild, nach dem die Ärzte/Zahnärzte ihren Beruf zum Wohle des Patienten ausüben. Zudem kommt es durch die Angabe von Festpreisen und der Bindung an diese Angebote nicht nur zu einem Verlust der ärztlichen Unabhängigkeit, sondern auch zu einem Verstoß gegen die jeweilige Gebührenordnung.
Fazit:
So verlockend das Angebot auch klingen mag. Ärzte und Zahnärzte sollten die Werbung auf Gutscheinportalen wie Groupon, DailyDeal und Co. gänzlich unterlassen. Auch eine Betitelung der Leistung als "kosmetische Leistung" hilft hier übrigens nicht, die Gefahr einer Abmahnung auszuräumen.

Dr. Selina Karvani (www.karvani.de) ist Partnerin der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln (www.kanzlei-wbk.de). Sie ist Autorin von Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de; www.facebook.com/versandhandelsrecht.de) und weiteren Veröffentlichungen in wettbewerbsrechtlich orientierten Publikationen und hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht, dort insbesondere auf den Kernbereich des Versandhandelsrechts spezialisiert. Rechtsanwältin Dr. Karvani berät Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Werbung, bei der rechtsicheren Abfassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der sonstigen Vertragsgestaltung ebenso wie bei marken- oder geschmacksmusterrechtlichen Fragestellungen.
Rückfragen bitte an: skarvani@kanzlei-wbk.de

